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Verein GrunzMobil Nutztiere Was kann ich tun

Archiv - Seite 1

Zuhause gesucht!

20 von den Behörden wegen starker Vernachlässigung beschlagnahmte Hängebauchschweinchen warten beim Tierschutzverein Aachen (Deutschland) auf ein neues Zuhause. Wer kann einem oder mehreren dieser kleinen Wesen ein artgerechtes Zuhause bieten? Dringend...

Bitte direkt melden bei:

Birgit Wintersteller-Kordic

0049 241 / 888 36 37

oder:

0049 172 / 200 48 37 (Mobil)


The veggie answer to world hunger

Die European Vegetarian Union befasst sich an der "EVU Talks 2007" in Wien mit dem Zusammenhang zwischen Vegetarismus und Welthunger. Ein Thema, das in sämtlichen internationalen Organisationen und nationalen Regierungen bislang keinerlei Beachtung fand.

Alle Interessierten sind aufgefordert, teilzunehmen und ein Wörtchen mitzureden. Die EVU Talks 2007 findet statt vom 27. April - 1. Mai 2007 in Wien.

Mehr dazu hier >


Die neue Tierschutzverordnung

Für Nationalrat und Schweinezüchter Marcel Scherer ist Tierschutz nach eigener Einschätzung "sehr wichtig" - schliesslich können sich seine Schweine bereits bei 65 cm Lichtmass umdrehen - was für ein Schweineleben!

zum Bericht >

 

Das neue eidgenössische Tierschutzgesetz wurde am 16. Dezember 2005 von National- und Ständerat angenommen und wird voraussichtlich Mitte 2007 in Kraft treten. Ein Gesetz ist nutzlos, wenn die Verordnung die Bestimmungen falsch interpretiert respektive klare Vorgaben durch konkrete Einschränkungen verwässert. Im Juli 2006 hat der Bundesrat einen Entwurf der neuen Tierschutzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert noch bis am 10. November 2006 an, d.h. interessierte Verbände, Organisationen, aber auch Privatleute dürfen ihre Meinung zum Entwurf abgeben.

Dass die rechtlichen Belange der so genannten "Nutz"tiere regelmässig wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen, ist hinlänglich bekannt und wird von der Gesellschaft bis anhin mit dem Argument toleriert, dass die Haltungsvorschriften für die Nutztierhalter schliesslich noch wirtschaftlich tragbar sein müssten. Eine Argumentation, die voraussetzt, dass wirtschaftliche Interessen höher gewichtet werden als grundlegende Bedürfnisse nichtmenschlicher Lebewesen.

Der bundesrätliche Entwurf der Tierschutzverordnung behält den Status quo der heutigen, den Interessen der Tiere keineswegs genügenden Nutztierhaltung für viele Jahre bei. Die wenigen Verbesserungen, die den "Nutztieren" zugestanden werden, sind mit Übergangsfristen von zwei, fünf, zehn oder gar zwanzig Jahren belegt, wenn damit bauliche Massnahmen verbunden sind.

 

Neu sollen Schweine jederzeit Beschäftigung haben. Und zwar geeignete Beschäftigung. Viele Schweinehalter haben, um der alten, unpräzisen Vorschrift Genüge zu tun, in der Bucht eine Eisenkette aufgehängt oder ein hartes Stück Holz zur Verfügung gestellt. Neuerdings ist Kreativität gefordert, und den Schweinen ist geeignetes Material zur Verfügung zu stellen, das ihrem natürlichen Wühl- und Nageverhalten gerecht wird. Für diese Umstellung wird den Tierhaltern eine überaus grosszügige Frist von zwei Jahren eingeräumt.

Neu sollen Schweine jederzeit Zugang zu frischem Wasser haben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, müsste man denken, aber "aus Gründen des Gülleanfalls" wird die Wasserzufuhr in vielen Betrieben bis anhin zeitlich limitiert. Für diese Umstellung wird den Tierhaltern eine Frist von zwei Jahren eingeräumt.

Neu sollen sich Schweine, die naturgemäss nicht schwitzen können und auf kühlende Suhlmöglichkeiten angewiesen sind, bei Hitze abkühlen können. Dies gilt für Schweine ab 25 kg. Für das Einrichten von Abkühlungsvorrichtungen, z.B. einer Sprühkühlung, ist eine Frist von 15 Jahren vorgesehen.

Vollspaltenböden wurden bereits bei der letzten Verordnungsrevision im Jahre 1997 als nicht tiergerecht entlarvt und für Neu- und Umbauten verboten. Da "Umbau" offenbar nicht ausreichend definiert wurde, entstanden massive Vollzugsprobleme resp. Ställe wurden unter Missachtung der für die Tiere nicht unwesentlichen Vorschrift umgebaut. Aus diesem Grund werden voll perforierte Böden mit der hiesigen Revision endgültig verboten, unter Gewährung weiterer zehn Jahre für die Umstellung.

Neu dürfen Mastschweine, die in der Entwicklung zurückgeblieben sind, nicht mehr in Kastenständen (= körpergrosse Käfige) ausgemästet werden. Zuchtschweine und Masteber dürfen ab Juli 2007 nicht mehr in Kastenständen gehalten werden (dies ist nicht der hiesigen Revision zu verdanken, sondern Erkenntnis der letzten Revision von 1997, welche den Tierhaltern ebenfalls eine zehnjährige Frist eingeräumt hat). Weiterhin dürfen Mutterschweine während der Deckzeit bis zu zehn Tage in Kastenstände gesperrt werden, wo sie gezwungenermassen in ihrem eigenen Kot liegen müssen und bewegungsunfähig sind. Das Gleiche gilt "ausnahmsweise" für Sauen während der Geburtsphase, ohne nähere Angaben über den Ausnahmezustand.

 

Den übrigen Nutztierarten geht es nicht besser. Selbst die klaren gesetzlichen Verbesserungen garantieren längst keine optimale Tierhaltung, sondern eben bloss geringfügige Verbesserungen gegenüber den alten unhaltbaren Zuständen.

 

Entwurf TSchV >

Erläuterungen >

Revision TSchG >

Weiterführende Information >


"Wir sind alle aus Fleisch"

Mit einer spektakulären Aktion haben österreichische Tierrechtler auf den Umstand hingewiesen, dass Mensch und Tier allesamt aus den gleichen Teilen bestehen. Sie demonstrieren, wie beispielsweise ein "menschliches Poulet" im Supermarkt aussehen könnte. "Versetzen Sie sich in die Haut der Tiere" und "Fleisch ist Fleisch" steht auf den überdimensionierten Preisschildern.

Mehr dazu hier >


Internationale Tiertransporte durch die Schweiz?

Internationale Tiertransporte stinken zum Himmel - das weiss eigentlich jedermann. Trotzdem gehören sie im EU-Raum zum Alltag. Gott sei Dank gibt es das bei uns in der Schweiz so nicht - tatsächlich? Der Bundesrat plant - trotz völlig gegensätzlicher Versprechungen im Jahr 2000 - nun eine Aufhebung des Strassentransitverbotes. Das bedeutet, dass künftig Horror-Tiertransporte die Schweiz ganz legal durchfahren dürften und Bilder wie diese zum Alltag werden könnten:

Katastrophale Zustände >

Alltag in der EU >

Was Sie dagegen tun können:

Musterbrief an das EVD >

Nähere Informationen:

VgT >

STS >


Überraschendes aus der Tierwelt

In einem kalifornischen Zoo brachte eine Tigerin seltene Drillings-Junge zur Welt. Durch Komplikationen während ihrer Trächtigkeit gebar sie die Jungen zu früh, die kurz darauf starben, weil sie noch zu klein und schwach waren.

Nachdem sich die Tigermutter von den Strapazen der Geburt erholt hatte, nahm ihr Gesundheitszustand zusehends ab, obwohl sie physisch eigentlich in bester Ordnung war. Die Tierärzte stellten fest, dass die Tigerin durch den Verlust ihrer Jungen in eine schwere Depression gefallen war. Wenn es gelingen würde, sie dazu zu bringen, Waisenkinder einer anderen Tigermutter zu adoptieren, so würde sich ihr Gesundheitszustand vielleicht verbessern.

Die Ermittlungen bei anderen Zoos überall im Land ergaben, dass sich leider keine Tigerbabies im richtigen Alter finden liessen, die man der trauernden Mutter hätte anvertrauen können. So entschlossen sich die Tierärzte, etwas zu tun, das in einem Zoo noch nie versucht worden war.

Es kann vorkommen, dass eine Mutter einer bestimmten Spezies die Fürsorge für die Jungen einer anderen Spezies übernimmt. Die einzigen „Waisen“, die sich in so kurzer Zeit finden liessen, war ein Wurf kleiner Schweine. Die Tierpfleger und –ärzte packten die Ferkel in Tigerfelle und platzierten sie rund um die Tigermutter.

Wie sich die Tigermutter daraufhin verhielt, können Sie den folgenden Bildern entnehmen >.


GrunzMobil Roadshow

An folgenden Daten wird das GrunzMobil voraussichtlich im Einsatz sein (kurzfristige Änderungen vorbehalten). Möchten Sie ganz sicher wissen, ob unser Grunzi am bestimmten Datum tatsächlich unterwegs ist oder haben Sie Fragen zum Standort und genauen Zeitpunkt, dann kontaktieren Sie uns doch bitte kurz vorher.

17. Juni 06: Frühlingsfest am Grabenplatz in Winterthur

                      (Netzwerk Bildung, Mensch, Tier und Umwelt)

15. Juli 06: Standaktion am Bahnhofplatz in Luzern

9. August 06: Standaktion am Bahnhofplatz in Luzern

24. September 06: Tag der offenen Tür im Tierheim Paradiesli

                                   in Ennetmoos (Tierschutz Nidwalden)

30. September 06: Standaktion am Bahnhofplatz in Luzern

4. Oktober 06: Standaktion zum Welttiertag in Luzern oder...

Das GrunzMobil >


We proudly present: the GrunzMobil!

Am 24. Mai 2006 war es soweit: das GrunzMobil konnte der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Als Taufpatin unseres GrunzMobils erklärte die engagierte Vegetarierin und Miss Schweiz 2003,  Bianca Sissing, warum Luzern ein GrunzMobil braucht.

Die Ethologin und Schweine-Expertin Barbara Früh vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) zeigte in ihrem Referat das Verhalten von Schweinen, deren Bedürfnisse und die Probleme der heutigen Intensivhaltung auf.

Musikalisch umrahmt von der populären Band Brothertunes und besucht von zahlreichen Interessierten fiel mit der öffentlichen Präsentation des "Grunzis" der Startschuss für professionelle Aufklärungsarbeit im Tierschutzbereich.

Die Fotos zum Event >     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Fotografien alle von Filomena Nina Ribi
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